Wenn du eine Wohnung auflösen musst, kann dich diese Aufgabe erst einmal überfordern. Was muss man bei einer Haushaltsauflösung beachten? Wie schafft man es, so viele Gegenstände und Möbel auszuräumen? Und wohin mit all den Sachen? Welche Kosten kommen auf dich zu? Welche Rechte und Pflichten hast du?
Je nachdem, aus welchem Grund du die Wohnung oder das Haus leer räumen musst, sind da vielleicht nicht nur offene Fragen, sondern auch viele Emotionen. Wenn ein Angehöriger gestorben ist oder du dich gerade frisch getrennt hast, ist das eine große Belastung. Gleichzeitig gibt es aber viele Dinge zu regeln, für die du einen klaren Verstand bräuchtest.
Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft dir, damit du trotz dieser belastenden Situation bei einer Hausausräumung an alle wichtigen Schritte denkst.
Wenn es bei der Wohnungsauflösung um eine Mietwohnung geht und du die Wohnung kündigen willst, solltest du das als Erstes tun, damit du nicht unnötig Miete zahlen musst. Für die Kündigung gilt: Es gibt ein Sonderkündigungsrecht.
Hierbei können die Erb:innen innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, die drei Monate beträgt. Um diese nicht zu verpassen, muss deine Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats bei der vermietenden Person eingegangen sein. Tipp: Sinnvoll ist auch die Einrichtung eines Nachsendeauftrags für die Post.
Informiere den:die Vermieter:in zeitnah über den Tod deines:deiner Angehörigen.
Die Erb:innen stehen entweder im Testament oder werden nach der gesetzlichen Erbfolge festgelegt. Sie müssen gemeinsam entscheiden, wie sie mit dem Nachlass umgehen möchten.
Wenn dein:e Angehörige:r einzige:r Mieter:in einer Wohnung oder eines Hauses war, geht sein:ihr Mietvertrag als Teil der Erbschaft auf die Erb:innen über.
Die Erb:innen dürfen den Vertrag entweder übernehmen oder kündigen.
Entscheiden sich die Erb:innen für eine Kündigung des Vertrages, sind sie dazu verpflichtet, die Kosten der Haushaltsauflösung zu übernehmen.
Um dich als Erb:in bei der vermietenden Person zu identifizieren, brauchst du entweder das Testament der verstorbenen Person, ihre Sterbeurkunde oder gegebenenfalls einen Erbschein.
Schlagen die Hinterbliebenen das Erbe aus oder gibt es keine Erb:innen, dann ist der:die Vermieter:in dafür verantwortlich, die Wohnung aufzulösen. Er oder sie muss dann die anfallenden Kosten tragen.
Achtung: Wenn du das Erbe ausschlagen möchtest, informiere dich vorher über Vorgehen, Möglichkeiten und Konsequenzen.
Wenn dein:e Angehörige:r Eigentümer:in der Immobilie war, wird diese auf die Erb:innen übertragen, außer im Testament steht etwas anderes. Sie müssen sich dann einigen, ob sie das Wohnobjekt verkaufen, vermieten oder selbst darin wohnen wollen.
Nicht nur den Mietvertrag solltest du kündigen, sondern auch all die anderen Verträge, die noch bestehen. Strom, Telefon- und Internetanschluss solltest du fristgerecht abmelden.
Informiere dich vor der Kündigung, ob die Versorgung bis zu deinem Wunschdatum bestehen bleibt, schließlich brauchst du noch Strom und Wasser während der Entrümpelung. Wie du die Verträge richtig kündigst, erklärt dir zum Beispiel die Verbraucherzentrale Brandenburg.
Als Nächstes verschaffst du dir eine Übersicht über die Lage. Wie viele Zimmer müssen ausgeräumt werden? Wie viel Hausrat ist vorhanden? Vergiss auch den Keller, den Dachboden, den Garten und den Balkon nicht.
Wichtige Dokumente wie den Mietvertrag oder Versicherungsinformationen legst du gleich zur Seite. Auch die Lebensmittel in der Küche, vor allem im Kühlschrank, solltest du gleich ausräumen, damit sie nicht verderben.
Falls die Entrümpelung einen traurigen Hintergrund hat, hilft es dir vielleicht, wenn eine befreundete Person oder jemand aus der Familie dich begleitet. Nimm dir bei der ersten Besichtigung auch Zeit zu trauern. Außerdem solltest du nicht vergessen, dich mit anderen Angehörigen bzw. Erb:innen zum Vorgehen der Haushaltsauflösung abzustimmen.
Hast du bei der Bestandsaufahme der Wohnung oder des Hauses kleine Mängel festgestellt, kannst du einen Handwerksbetrieb beauftragen. Die Fachperson kommt idealerweise erst, wenn die Wohnung leer ist. Größere Schäden solltest du mit Fotos dokumentieren.
Am besten nimmst du dir den Mietvertrag zur Hand, denn hier steht genau drin, wie die Immobilie übergeben werden muss. Gegebenenfalls muss sie neu gestrichen werden. Eventuell ist auch ein Elektriker oder eine Elektrikerin nötig, der oder die Lampen oder Elektrogeräte ausbaut.
Halte dich beim Entsorgen an die gesetzlichen Vorschriften, um der Umwelt nicht zu schaden oder ein Bußgeld zu riskieren. Laut der Verbraucherzentrale kannst du Elektroschrott wie Toaster oder Computer in einem Geschäft abgeben, das Elektrogeräte führt. Auch Wertstoffhöfe nehmen alte Elektrogeräte an.
Wenn du viel wegwerfen musst, dann frag bei der städtischen Abfallentsorgung vor Ort, welche Möglichkeiten der Entsorgung es gibt, zum Beispiel die Bereitstellung eines Containers oder die Abholung von Sperrmüll. Beachte: Viele Entsorgungsunternehmen haben eine längere Vorlaufzeit, teilweise bis zu mehreren Wochen.
Informationen zu den erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung und Abstellung von Containern erhältst du bei der zuständigen Gemeinde. Alternativ kannst du mit einem Transporter oder Anhänger zum Wertstoffhof fahren, um unbrauchbaren Hausrat zu entsorgen. Prüfe dann auch die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs.
Nachdem du nun einen Überblick hast, solltest du dir einen groben Zeitplan erstellen, schließlich musst du dich an den Übergabetermin halten. Überschlage in diesem Zug gleich grob, welche Gebühren für die Entsorgung oder den Transport von Möbeln und anderen Haushaltsgegenständen anfallen.
Überlege dir ebenfalls, wer dich am Tag der Räumung beim Transport unterstützen wird. Hast du Freund:innen oder Familienmitglieder, die dir helfen können? Oder benötigst du eine Umzugsfirma? Falls du Möbel in eine andere Wohnung transportieren möchtest, brauchst du noch einen Transporter oder Anhänger.
Nun beginnt das Aussortieren. Stelle dir erst einmal viele Kartons bereit, die du befüllen kannst. Dann gehst du Zimmer für Zimmer durch. Bei einem Haus fängst du oben an und arbeitest dich dann nach unten.
Dabei sortierst du das Inventar in vier Kategorien:
Gegenstände, die du oder andere Erb:innen behalten wollt, zum Beispiel schöne Erinnerungsstücke oder Schmuck
Dinge, die du verkaufen möchtest
Sachen zum Verschenken
Hausrat, der in den Müll gehört
Gedanklich machst du das Kategorisieren auch mit Möbeln, großen Bildern oder Elektrogeräten. Um die Kartons voneinander zu unterscheiden, markiere sie entsprechend den Kategorien, zum Beispiel mit farbigen Klebezetteln.
Du hast Antiquitäten, seltene Bücher oder vermutlich wertvolle Kunst beim Entrümpeln gefunden? Diese lässt du vor dem Kauf am besten von einer Antiquitätenhandlung, einem Juweliergeschäft, einem Antiquariat oder einem Auktionshaus schätzen. Aber Achtung: Wenn du befürchtest, dass es zu einem Erbstreit kommen kann, solltest du Sachverständige von der Industrie- und Handelskammer, die öffentlich bestellt und vereidigt sind, um eine Wertschätzung bitten.
Nach dem Aussortieren überlegst du dir, wie und wo du den Hausbestand wegschaffen willst. Je mehr du verkaufst und verschenkst, desto weniger Müll bzw. Sperrmüll fällt an. So schlägst du gleich mehrere Fliegen mit einer Klappe: Du sparst Entsorgungsgebühren und handelst nachhaltig – und andere freuen sich über die Secondhand-Waren.
Verkaufen: Wertvolle oder gut erhaltene Gegenstände eignen sich zum Verkaufen: So verdienst du noch ein paar Euro dazu. Das muss heutzutage gar nicht mehr aufwendig sein. Gebrauchte Bücher, Fashion sowie Medienartikel wie CDs, DVDs und Games kannst du ganz einfach mithilfe der momox App in einem Rutsch verkaufen. Dafür scannst du mit der App die ISBN-Nummern deiner Artikel ein, packst alles in einen Karton und schickst ihn kostenlos an momox. Da das aufwendige Verkaufen an einzelne Personen entfällt, sparst du sehr viel Zeit.
Weitere Möglichkeiten:
Kleinanzeigen in Verkaufsportalen oder (lokalen) Zeitungen
Antiquitätenhandlungen
spezielle Social-Media-Gruppen
Flohmarkt
Ankaufstellen für Gold und Schmuck
Secondhand-Läden
Entrümpelungsfirmen, die den Nachlass abkaufen
Falls du bis zum Zeitpunkt der Räumung nicht alle wertvollen Gegenstände oder Möbel verkaufen konntest, gibt es die Möglichkeit, diese einzulagern.
Verschenken: Gut erhaltenen, aber schwer verkäuflichen Hausrat solltest du kostenlos abgeben.
Möglichkeiten:
Freund:innen, Familie oder Nachbar:innen
karitative Einrichtungen wie Kleiderkammern oder Sozialkaufhäuser
Kleinanzeigen in Verkaufsportalen oder (lokalen) Zeitungen
spezielle Social-Media-Gruppen
Entsorgen: Kaputte Haushaltsgegenstände und Sperrmüll solltest du nach den gängigen Vorschriften entsorgen.
Möglichkeiten:
Wertstoffhof
Sperrmüllanmeldung / Container bestellen
Altkleidercontainer
Elektrohandel für Elektroschrott
Bei der Verbraucherzentrale und den lokalen Wertstoffhöfen kannst du dich über die richtige Mülltrennung informieren.
Wenn du alle kleineren Gegenstände in Kartons gepackt hast, ist es an der Zeit, die Möbel abzubauen und sie je ebenfalls nach dem Entsorgungsplan zu sortieren.
Wenn die Wohnung oder das Haus nun leer ist und es sich um ein Mietobjekt handelt, dann musst du dieses noch reinigen und gegebenenfalls kleine Schäden beheben. Prüfe vor der Übergabe außerdem, ob alle Schlüssel vollständig sind, und lies den Zählerstand ab.
Handelt es sich um ein Eigentum, das du wieder vermieten möchtest, solltest du dich schnellstmöglich nach geeigneten Mieter:innen umsehen.
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