Heiligabend, festliche Stimmung und die ganze Familie kommt zusammen. Vorfreude und Spannung liegen in der Luft – wer bekommt wohl was zur Bescherung? Beim Auspacken der Geschenke macht sich dann jedoch nicht selten Enttäuschung breit: Von Klamotten, die weder dem eigenen Stil entsprechen noch passen, bis zu scheinbar lieblos ausgewählten Haushaltsgeräten finden sich jedes Jahr so einige Fettnäpfchen unter dem Weihnachtsbaum – kein Grund, diese dann pflichtbewusst zu Hause aufzubewahren. Wir verraten Ihnen, wie Sie ganz einfach falsche oder doppelte Weihnachtsgeschenke loswerden.
Handelt es sich bei dem erhaltenen Geschenk nicht um etwas Selbstgemachtes bzw. Unverkäufliches, kommt diese Möglichkeit vielen wohl als Erstes in den Sinn: Das ungeliebte Weihnachtsgeschenk zurückgeben – entweder dem Schenkenden selbst oder im jeweiligen Geschäft bzw. dem Online Shop, in dem es gekauft wurde. Beides erfordert zunächst jedoch vor allem eins: Offenheit gegenüber dem Schenkenden. Möchten Sie das zu Weihnachten erhaltene Geschenk zurückgeben, erfährt er, dass er Ihnen damit leider keine Freude machen konnte.
Es ist und bleibt eine heikle Angelegenheit. Wer sich dennoch dazu entscheidet, dem Schenkenden sein Geschenk zurückzugeben, stellt sich meist die alles entscheidende Frage: Wie kann ich dabei vorgehen, ohne denjenigen zu verletzen? Das ist vor allem von der Beziehung zur jeweiligen Person abhängig: So reagiert Großtante Erna vermutlich weitaus emotionaler auf ein zurückgegebenes Teeservice als der entfernte Bekannte auf ein Selbsthilfebuch mit fragwürdigem Titel. Folgende Tipps können dabei helfen, das ungeliebte Weihnachtsgeschenk so schonend wie möglich wieder an den Schenkenden zu übergeben:
Bedanken: Auch wenn das Geschenk nicht gefällt – was zählt, ist die Geste. Daher sollten Sie sich zunächst aufrichtig beim Schenkenden für das – wenn auch ungeliebte – Weihnachtsgeschenk zu bedanken.
Erklären: Sie sind Kaffee- statt Teetrinker und haben deshalb für das gut gemeinte Teeservice keine Verwendung? Es ist wichtig, dem Schenkenden den Grund zu nennen, der gegen das Geschenk spricht. So wird deutlich, dass die Geste als solche sehr geschätzt wird.
Wünschen: Gibt es etwas anderes, dass Sie stattdessen gerne geschenkt bekommen hätten? Konkrete Alternativen bzw. Geschenkideen lassen den persönlichen Geschmack erkennen und können Ihrer Familie und Freunden zukünftig als Orientierung dienen.
Vorteile aufzeigen: Dank der ehrlichen Worte kann der Schenkende das Weihnachtsgeschenk wieder verkaufen, zurückgeben bzw. zurückschicken (im Falle von Online Shopping) oder es selbst behalten – so entsteht bei ihm nicht das Gefühl, „Geld zum Fenster rausgeschmissen“ zu haben.
Wer ein Geschenk direkt im Geschäft zurückgeben möchte, der muss eine nicht weniger unangenehme Hürde nehmen und herausfinden, wo das Geschenk gekauft wurde. Doch die Verwandten nach den Geschäften zu fragen, in denen sie die Geschenke gekauft haben ist alles andere als leicht – nicht weniger als der Haussegen steht auf dem Spiel. Gibt es möglicherweise vorher eingeweihte Personen, sollten Sie diese zuerst fragen. Anschließend gilt es, sich mit den Regelungen des jeweiligen Geschäfts auseinanderzusetzen. Grundsätzlich sind Händler nicht zur Rücknahme der Ware im Geschäft verpflichtet – Stichwort Kulanz. Welche Kriterien müssen also erfüllt sein, damit die Ware umgetauscht wird? Was ist dabei zu beachten?
Handelt es sich bei dem ungeliebten Weihnachtsgeschenk zum Beispiel um einen eingeschweißten Artikel, wird dieser nur in eben jenem Zustand zurückgenommen. Geschäfte akzeptieren i. d. R. ausschließlich neue, ungenutzte bzw. ungetragene Waren.
Die Rückgabefrist beträgt für gewöhnlich zwei bis vier Wochen. Wurde das ungeliebte Weihnachtsgeschenk online bestellt, darf auch die Rücksendefrist nicht außer Acht gelassen werden – diese kann unter Umständen bereits nach zwei Wochen ablaufen.
Zwar ist es möglich ein falsches Weihnachtsgeschenk, ohne den entsprechenden Kassenbon zurückzugeben, mit gelingt es jedoch wesentlich einfacher. Er gilt als Nachweis, dass der Artikel im entsprechenden Geschäft gekauft wurde.
Je nach Geschäft werden die Kosten für den umgetauschten Artikel entweder bar ausgezahlt, überwiesen oder in Form eines Gutscheins erstattet.
Ob es direkt am Heiligen Abend geschehen muss, sei dahingestellt. Grundsätzlich spricht aber Vieles dafür, ein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk wiederzuverkaufen. Im Gegensatz zur Rückgabe handelt es sich hierbei um eine sehr viel diskretere Lösung, die zudem zu einer unverhofften Finanzspritze am Jahresende führen kann. Besonders dann, wenn das falsche oder gar doppelte Weihnachtsgeschenk von einem entfernteren Bekannten statt beispielsweise einem Elternteil stammt, ziehen einige diese „heimliche“ Option in Erwägung. Um das ungeliebte Weihnachtsgeschenk wiederverkaufen zu können, gilt es jedoch einiges zu beachten.
Zunächst steht die Frage im Raum, wo sich das ungeliebte Weihnachtsgeschenk verkaufen lässt. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die je nach Artikel unterschiedlich gut geeignet sind:
Online: Der Verkauf von gebrauchten, aber auch neuen Artikeln aller Art über das Internet wird immer beliebter – besonders dank der schnellen Recherche- und Vergleichsmöglichkeiten, wie viel Geld für das jeweils angebotene Produkt zu erwarten ist. Sowohl Gruppen auf Facebook & Co. als auch eBay oder Amazon bieten sich hierfür an.
Re-Commerce: Ebenfalls online, jedoch mit Festpreisgarantie, können Weihnachtsgeschenke in Form von Büchern, DVDs und anderen Medien über Ankaufsplattformen wie momox.de verkauft werden. Die Eingabe der jeweiligen ISBN-Nummer genügt – umgehend wird angezeigt, zu welchem Preis der Onlinehändler das ungeliebte Weihnachtsgeschenk aufkaufen würde.
Flohmarkt: Der Verkauf über den „Klassiker“ Flohmarkt gestaltet sich im Vergleich zu den Online-Optionen deutlich aufwendiger. Bei Wind und Wetter draußen zu sein, die zuweilen recht hohen Standmieten sowie die benötigte Zeit schrecken viele ab – dafür ist der Spaßfaktor hier wohl am größten. Sollen mehrere Artikel auf einmal verkauft werden, kann sich der eigene Stand auf dem Flohmarkt lohnen.
Ob über eine Ankaufsplattform oder einen Shop – möchten Sie das hundertste Paar Socken oder die sperrige Küchenmaschine möglichst schnell loswerden, gelingt dies am besten online. Dabei muss einiges beachtet werden: Von der Präsentation des zu verkaufenden Geschenks über die Preisfindung bis hin zu rechtlichen Regelungen. Mit den folgenden Tipps wird der Onlineverkauf des unliebsamen Weihnachtsgeschenks garantiert ein Erfolg:
Es sollten in jedem Fall eigene Fotos des Artikels zur Produktbeschreibung hochgeladen werden. Die Verwendung offizieller Produktfotos des Herstellers bzw. Verkäufers gilt als Verstoß gegen das Urheberrecht. Auf Ankaufsplattformen hingegen entfällt diese Sorge, hier verfügt der Onlinehändler i. d. R. über die Originalbilder.
Umso neuer, desto besser – dennoch gilt es, stets bei der Wahrheit zu bleiben. Der Zustand des zu verkaufenden Weihnachtsgeschenks sollte so exakt wie möglich erfasst werden. Ist das erhaltene Buch tatsächlich neu oder neuwertig? Derartige Angaben dienen dazu, die zu erwartende Gewinnsumme einzuschätzen und Käufer vor Enttäuschungen zu bewahren.
Obgleich die Nachfrage den Preis bestimmt, sollte der Neupreis bzw. der generelle Wert des ungeliebten Weihnachtsgeschenks in jedem Fall bekannt sein. Nur mit diesem Wissen ist es möglich, sich für eine gewinnbringende Verkaufsoption zu entscheiden.
Wer ein ungeliebtes Weihnachtsgeschenk tauschen möchte, dem sind vor allem Geschenke-Tauschbörsen im Internet zu empfehlen. Ähnlich dem Onlineverkauf erweist sich auch der Online-Tausch unliebsamer Weihnachtsgeschenke als äußerst praktisch und verursacht keine Kosten. Zwar unterscheiden sich die einzelnen Online-Tauschbörsen etwa hinsichtlich der tauschbaren Artikel, die Grundstruktur ist jedoch immer gleich:
Tauschartikel inserieren: Die zu tauschenden Weihnachtsgeschenke werden auf der gewählten Plattform mit einer Beschreibung sowie mit Fotos inseriert. Zudem sind eigene Wünsche bzgl. eines Tauschartikels anzugeben – so werden potenzielle Tauschpartner schnell auf das Inserat aufmerksam.
Tauschwährung: Einige der Online-Tauschbörsen für Geschenke bieten eine eigene Tauschwährung. Findet sich aktuell nichts auf der Plattform, wogegen das eigene Geschenk getauscht werden soll, kann dafür zunächst eine Summe in der entsprechenden Tauschwährung gutgeschrieben werden. Mit dieser wiederum kann zu einem späteren Zeitpunkt für einen ausgewählten Artikel in der Tauschbörse „bezahlt“ werden.
Offline ist der Geschenketausch ebenso möglich: etwa bei entsprechenden Veranstaltungen in Cafés oder Bars. Auf diesem Wege lassen sich neue Bekanntschaften schließen und es gibt oftmals amüsante Hintergrundgeschichten zu den einzelnen ungeliebten Weihnachtsgeschenken zu hören. Ist einmal kein passendes Tauschgeschenk dabei, ist es natürlich auch eine Idee, das ungeliebte Weihnachtsgeschenk ganz einfach weiter zu verschenken – ganz im Sinne weihnachtlicher Nächstenliebe.
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